Das 9-Euro-Ticket
Das 9-Euro-Ticket ist Teil des von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungspakets II. Ziel ist es, aufgrund der stark gestiegenen Kraftstoff- und Energiepreise den Bürger:innen eine günstige Mobilitätsalternative anbieten zu können. Vom 1. Juni bis 31. August soll das 9-Euro-Ticket an allen Verkaufsstellen im RNN erhältlich sein.
Egal ob Bestandskund:innen oder Neukund:innen – mit dem 9-Euro-Ticket profitiert jeder!
- Deutschlandweit im gesamten Nahverkehr gültig, ausgenommen sind Fernverkehrszüge (bspw. ICE, IC, EC)
- Pro Monat nur 9 Euro
- Inhaber:innen bestehender Abonnements müssen nichts tun, um von dem Angebot zu profitieren
- Vorauszahler einer Jahreskarte müssen das für den Aktionszeitraum gültige Ticket aufheben, um eine Erstattung des Betrags von dem Verkehrsunternehmen zu erhalten
Das 9 Euro-Ticket im Verbundgebiet
Aufgrund des großen Personenaufkommens in den vergangenen Wochen sorgt der ZSPNV Süd, der SPNV Nord und die beauftragten Verkehrsunternehmen für eine Entlastung an den Wochenenden. Ab 18. Juni 2022 werden zwischen Mainz und Koblenz und weiter nach Remagen Kapazitäten, auf den von den Trans Regio bedienten Linien, verdoppelt. Auch auf der Linie RE 2 werden tagsüber alle Wochenendzüge durch die SÜWEX verdoppelt. Auch Vlexx setzt ab dem 25. Juni zusätzliche Züge am Mittelrhein ein. Einen Fahrplan zu den zusätzlichen Zügen am Mittelrhein finden Sie hier.
Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass es aufgrund von Bautätigkeiten nahezu auf allen Strecken bis zum Ende der Sommerferien zu Beeinträchtigungen kommen wird. Die Ersatzverkehre mit Bussen können nicht im gleichem Maße aufgestockt werden.
Erste Fragen und Antworten rund um das 9-Euro-Ticket haben wir zusammengefasst und werden diese kontinuierlich aktualisieren und fortführen:
- Das 9-Euro-Ticket kommt Bestandskund:innen sowie Neukund:innen zugute und kann von jedem genutzt werden
- Das 9-Euro-Ticket gilt deutschlandweit im Nahverkehr
- Ausgenommen ist der Fernverkehr, also es gilt nicht in IC/EC, ICE und bei Flixtrain/Flixbus, auch auf den Fähren im RNN-Verbundgebiet gilt das 9-Euro-Ticket nicht
- Das 9-Euro-Ticket gilt nur für Fahrten in der 2. Klasse
- Es gilt deutschlandweit vom 1. Juni bis zum 31. August 2022
- Es gilt für den jeweils aktuellen Kalendermonat (1. – 30./31.)
- Das Ticket kostet 9 Euro pro Monat
- Das 9-Euro-Ticket ist eine Monatskarte und endet automatisch
- An den Automaten, in unseren Service-Stellen, in den Bussen und digital über den DB Navigator
- Sowohl beim 9-Euro-Ticket als auch bei bestehenden Abos und Jahreskarten gelten die regulären Mitnahme- und Beförderungsbedingungen des RNN. Konkret bedeutet dies eine jederzeit kostenfreie Mitnahme von Kindern unter 6 Jahren, sowie die kostenfreie Mitnahme eines Hundes. Fahrräder können montags bis freitags ab 9 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen unentgeltlich mitgenommen werden. Über die Grenzen des RNN hinaus ist dies nicht möglich bzw. abhängig von den Regularien der jeweiligen angrenzenden Verbünde
- Alle Abonnement:innen, also auch Schüler:innen, Student:innen und Jobticket Besitzer:innen, werden von dem 9-Euro-Ticket profitieren
- Wer ein Schüler-, AnschlussSemester- oder JobTicket hat, muss zunächst nichts tun. Eine Rabattierung/Gutschrift der drei Monate wird automatisch erfolgen. Studenten die ein Semesterticket besitzen, müssen sich an ihren AStA wenden.
- Bestehende Abonnent:innen müssen nichts tun. Das zuständige Verkehrsunternehmen wird sich mit den Abonnement:innen in Verbindung setzen und ist in der Verantwortung, den Differenz-Betrag rückwirkend entsprechend zu erstatten oder den monatlichen Einzug auf 9 Euro zu reduzieren.
- Die Bitte an alle Vorauszahler:innen ist, ihre gekauften Jahreskarten in Papierform oder als Plastikkarte aufzubewahren und nicht nach Ablauf der Gültigkeit zu entsorgen
- Diese Tickets sind Grundlage für eine Erstattung und müssen dem zuständigen Verkehrsunternehmen vorgezeigt werden
- Für das 9-Euro-Ticket wird es keine zusätzliche Rabattierung wie z.B. für Kinder, Senior:innen oder andere geben
- Nein. Das 9-Euro-Ticket ist personengebunden und kann nicht übertragen werden. Ausgenommen sind RNN-Abonnements für Fahrten innerhalb des RNN-Verbundgebiets, bei denen die Übertragbarkeit vertraglich zugesichert ist
- Das 9UhrAbo extra kann in der Zeit von Anfang Juni bis Ende August auch schon vor 9 Uhr benutzt werden
- Wird eine Monatskarte nicht oder nur teilweise benutzt (z.B. Kauf einer Monatskarte am 20.05.2022) so wird das Beförderungsentgelt anteilig erstattet. Dabei werden bei z.B. einer Monatskarte je Benutzungstag 5% abgezogen. Der Erstattungsbetrag wird auf volle Euro-Beträge abgerundet. Für die Nachberechnung ist der Zeitpunkt der Rückgabe oder Hinterlegung der Fahrkarte oder das Datum des Poststempels der Übersendung maßgeblich
- Das Verkehrsunternehmen kann eine Bearbeitungsgebühr sowie Überweisungsgebühren von dem zu erstattenden Betrag abziehen
- Nein. Das 9-Euro-Ticket ist nicht über die FAIRTIQ App zu kaufen
- Ja, der Erwerb einer Zuschlagskarte zum 9-Euro-Ticket ist möglich. Diese ist jedoch nicht rabattiert und im Regeltarif zu erwerben
- Die Kommunikation mit Abonnent:innen erfolgt ausschließlich über das zuständige Verkehrsunternehmen