Ruftaxi ergänzend den ÖPNV zu bestimmten Zeiten. Die Ruftaxiangebote sind bis auf die Ruftaxis in den VG Birkenfeld, Herrstein und Rhaunen auch in der RNN-Fahrplanauskunft enthalten, wobei die dort genannten Zeiten nur als Richtzeiten zu verstehen sind, die je nach tatsächlicher Nachfrage leicht abweichen können. Die Fahrplaninformation können Sie auch wie in unseren Fahrplanheften unter Fahrplanseiten mit Angabe der Nummer oder einer Haltestelle abfragen.
Sie sind meist für die zentralen Haltestellen am Bahnhof oder in der Stadt-/Ortsmitte festgelegt. Nähere Auskunft erhalten Sie bei der genannten Telefonnummer für die Bestellung oder beim jeweiligen Auftraggeber dieser Fahrten.
Grundsätzlich gelten die RNN-Fahrkarten nicht zur Nutzung von Ruftaxis. Ausnahmen davon bzw. Vergünstigungen mit RNN-Fahrkarten sind bei den jeweiligen Ruftaxiverkehren vermerkt. Mit welchen Kosten Sie rechnen können, haben wir in einer Tabelle aller Ruftaxiverkehre zusammengestellt (siehe Download). Diese können sich jedoch kurzfristig ändern und sind daher ohne Gewähr. Am besten Sie erkundigen sich vorher beim jeweiligen beauftragen Taxiunternehmen nach den Kosten für die gewünschte Ruftaxi-Fahrt.
Gemeinsam ist allen Ruftaxis, dass Sie vorher telefonisch bestellt werden müssen. Die Fristen reichen von 30 Minuten über 60 Minuten bis zum Tag vorher. Die jeweilige Vorbestellfrist und die Telefonnummer finden Sie in der Tabelle, ebenso wie den durch das Ruftaxi bedienten Bereich und das Fahrplankonzept.