Absichtserklärung zur Barrierefreiheit

Die Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund GmbH (folgend RNN genannt) gestaltet sein Online-Angebot auf der Website www.rnn.info nach dem Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Rheinland-Pfalz vom 17.12.2020 (InklG RP), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalzvom 3.6.2019 (BITV RP) i.V.m. der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung des Bundes vom 12.9.2011 (BITV Bund). Das Bundesgesetz über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSG) vom 16.7.2021 ist nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 BFSG nicht auf Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste und damit nicht für den Tätigkeitsbereich des RNN anwendbar. Soweit gesetzlich vorgesehen, weist der RNN für einzelne Dienste auf den Grad der aktuellen Umsetzung hin. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Webseiten www.rnn.info sowie d-ticket.rnn.info.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Internetauftritt des RNN neu gestaltet wird, dieser Prozess wird voraussichtlich 2025 abgeschlossen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseite ist wegen Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit den oben genannten Vorschriften vereinbar und somit nicht uneingeschränkt barrierefrei. Die Herstellung von Barrierefreiheit ist ein andauernder Prozess, den wir weiter vorantreiben. Bestehende Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt. Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

• Videos noch ohne Untertitel
• Formulare noch nicht barrierefrei
• Überschriften noch nicht alle barrierefrei
• noch keine Vorlesefunktion
• noch keine Erläuterungen in leichter Sprache
• noch keine barrierefreie Dokumentation
• noch keine Möglichkeit Kontraste und Textgrößen einzustellen

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
• PDF-Dateien
• Interaktive Karte (Live Mobi-Plan) und Gebietskarten

• Elektronische Fahrplanauskunft

Eine Alternative für Fahrplan-Auskünfte besteht in unserer Servicenummer, die Mo.-Do. von 09:00 – 18:00 Uhr und Fr. von 09:00 – 16:00 Uhr erreichbar ist: 06132 78 96-22

3. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 16.02.2024 erstellt.

4. Feedback und Kontaktangaben

Sollten Dir Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, kannst Du Dich gerne bei uns melden:
Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund GmbH
Bahnhofstraße 2
55218 Ingelheim am Rhein
Tel: 06132 78 96 22
E-Mail: info@rnn.info

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den oben genannten Anforderungen genügt, kannst Du Dich an den RNN wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten findest Du unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls der RNN nicht innerhalb gesetzlich vorgesehener Fristen auf Deine Anfrage antwortet, kannst Du Dich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung Rheinland-Pfalz für die Belange von Menschen mit Behinderungen kannst Du wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Ellen Kubica
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 0 61 31 / 16 53 42
E-Mail: lb(at)mastd.rlp.de

Die Kontaktdaten der/des zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen kannst Du über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Du Deinen dauerhaften Wohnsitz hast.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 13 InklG RP wird hingewiesen.

 

Stand: 12.09.2024