Absichtserklärung zur Barrierefreiheit

Der Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (folgend RNN genannt) ist bemüht sein Online-Angebot auf der Website www.rnn.info nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und nach § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zu gestalten und laufend weiter zu optimieren. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Webseite www.rnn.info sowie d-ticket.rnn.info.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseite ist wegen Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 L-BGG vereinbar und somit nicht uneingeschränkt barrierefrei. Die Herstellung von Barrierefreiheit ist ein andauernder Prozess, den wir weiter vorantreiben. Bestehende Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt. Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

• Videos noch ohne Untertitel
• Formulare noch nicht barrierefrei
• Überschriften noch nicht alle barrierefrei
• noch keine Vorlesefunktion
• noch keine Erläuterungen in leichter Sprache
• noch keine barrierefreie Dokumentation
• noch keine Möglichkeit Kontraste und Textgrößen einzustellen

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
• PDF-Dateien
• Interaktive Karte (Live Mobi-Plan) und Gebietskarten

• Elektronische Fahrplanauskunft

Eine Alternative für Fahrplan-Auskünfte besteht in unserer Servicenummer, die Mo.-Do. von 09:00 – 18:00 Uhr und Fr. von 09:00 – 16:00 Uhr erreichbar ist: 06132 78 96-22

3. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 16.02.2024 erstellt.

4. Feedback und Kontaktangaben

Sollten Dir Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, kannst Du Dich gerne bei uns melden:
Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund GmbH
Bahnhofstraße 2
55218 Ingelheim am Rhein
Tel: 06132 78 96 22
E-Mail: info@rnn.info

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, kannst Du Dich an den RNN wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten findest Du unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls der RNN nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Deine Anfrage antwortet, kannst Du Dich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung Rheinland-Pfalz für die Belange von Menschen mit Behinderungen kannst Du wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Ellen Kubica
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 0 61 31 / 16 53 42
E-Mail: lb(at)mastd.rlp.de

Die Kontaktdaten der/des zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen kannst Du über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Du Deinen dauerhaften Wohnsitz hast.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.