Die Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund GmbH (folgend RNN genannt) gestaltet sein Online-Angebot auf der Website www.rnn.info nach dem Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Rheinland-Pfalz vom 17.12.2020 (InklG RP), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalzvom 3.6.2019 (BITV RP) i.V.m. der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung des Bundes vom 12.9.2011 (BITV Bund). Das Bundesgesetz über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSG) vom 16.7.2021 ist nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 BFSG nicht auf Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste und damit nicht für den Tätigkeitsbereich des RNN anwendbar. Soweit gesetzlich vorgesehen, weist der RNN für einzelne Dienste auf den Grad der aktuellen Umsetzung hin. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.rnn.info.
Die digitale Barrierefreiheit der Angebote des RNN orientiert sich an der harmonisierten Europäischen Norm EN 301 549 in der jeweils geltenden Fassung, welche die Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in den Konformitätsstufen A und AA konkretisiert.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseite www.rnn.info ist wegen Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit den Anforderungen der EN 301 549 in Verbindung mit den WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA vereinbar und somit nicht uneingeschränkt barrierefrei.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
- Videos noch ohne Untertitel
- Formulare noch nicht barrierefrei
- Überschriften noch nicht alle barrierefrei
- noch keine Vorlesefunktion
- noch keine barrierefreie Dokumentation
- noch keine Möglichkeit Kontraste und Textgrößen einzustellen
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- PDF-Dateien
- Interaktive Karte (Live Mobi-Plan) und Gebietskarten
- Elektronische Fahrplanauskunft
Eine Alternative für Fahrplan-Auskünfte besteht in unserer Servicenummer, die Mo.-Do. von 09:00 – 18:00 Uhr und Fr. von 09:00 – 16:00 Uhr erreichbar ist: 06132 78 96-22
3. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 16.02.2024 erstellt und am 17.11.2025 geupdated.
4. Feedback und Kontaktangaben
Sollten Dir Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, kannst Du Dich gerne bei uns melden:
Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund GmbH
Bahnhofstraße 2
55218 Ingelheim am Rhein
Tel: 06132 78 96 22
E-Mail: service@rnn.info
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den oben genannten Anforderungen genügt, kannst Du Dich an den RNN wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten findest Du unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls der RNN nicht innerhalb gesetzlich vorgesehener Fristen auf Deine Anfrage antwortet, kannst Du Dich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung Rheinland-Pfalz für die Belange von Menschen mit Behinderungen kannst Du wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Ellen Kubica
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 0 61 31 / 16 53 42
E-Mail: lb(at)mastd.rlp.de
Die Kontaktdaten der/des zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen kannst Du über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Du Deinen dauerhaften Wohnsitz hast.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 13 InklG RP wird hingewiesen.
6. RNN D-Ticket App
Die oben zum Webauftritt gemachten Angaben gelten entsprechend für die RNN D-Ticket App. Die nachfolgenden Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:
- Die Navigation per Tastatur ist in bestimmten Bereichen eingeschränkt.
- Es fehlt ein Landscape-Modus.
- Einige interaktive Elemente sind nicht vollständig mit Screenreadern nutzbar.
- Die Tastaturnavigation ist in bestimmten Bereichen eingeschränkt.
- Kontraste und Fokusmarkierungen entsprechen nicht überall den Anforderungen der WCAG 2.1.
- Es fehlen teilweise Alternativtexte für grafische Inhalte.
Bei den oben genannten Inhalten wurden einzelne Anforderungen der EN 301 549 bzw. der WCAG 2.1 (Stufe AA) bislang nicht vollständig umgesetzt. Hintergrund sind insbesondere begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen, vorhandene Alt-Systeme sowie vertragliche Bindungen an Drittanbieter, deren Anwendungen (z.B. elektronische Fahrplanauskunft, interaktive Karten) derzeit noch nicht vollständig barrierefrei bereitgestellt werden können. Die betroffenen Inhalte werden schrittweise überarbeitet und bei Systemwechseln oder größeren Relaunches nach den Vorgaben der EN 301 549 barrierefrei gestaltet. Eine vollständige sofortige Umstellung würde für den RNN derzeit eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
Stand: 17.11.2025