Tarifsystem
Der RNN-Verbundtarif – Prinzip Wabe
Das Verbundgebiet des RNN ist in Waben unterteilt, die der Einteilung der Preisstufen dienen. Um herauszufinden, in welcher Preisstufe Sie Ihre Fahrkarte für die gewünschte Strecke lösen müssen, zählen Sie einfach alle befahrenen Waben vom Startpunkt bis zum Zielort. Die Anzahl der Waben ergibt die Preisstufe – so einfach ist das.
Beispiel: Für eine Fahrt von Bärweiler (Wabe 422) nach Bad Sobernheim (Wabe 420) durchqueren Sie 2 Waben, brauchen also eine Fahrkarte der Preisstufe 2. Jetzt schauen Sie einfach in der Preistabelle der gewünschten Fahrkarte – z. B. Einzelfahrkarte, Tageskarte oder Monatskarte Jedermann – nach und finden den exakten Preis.
Das sollten Sie wissen:
- Mehrfach durchfahrene Waben zählen nur einmal.
- Liegt das Ziel in derselben Wabe wie der Ausgangsort, kann aber nur über eine andere Wabe erreicht werden, zählt auch diese Wabe mit. Dasselbe gilt für Umwege.
- Liegen Orte, Ortsteile oder Bahnhöfe auf der Grenze zwischen zwei Waben, dann zählen Sie je nach Fahrtrichtung zur einen oder zur anderen Wabe. In unserem Beispiel etwa zählt Meddersheim von Bärweiler aus zur Wabe 422, von Bad Sobernheim aus zur Wabe 420.
- Die Großwabe Mainz/Wiesbaden zählt als 2 Waben.
Einbezogene Verkehrsmittel
Mit den Fahrkarten des RNN-Verbundtarifs können Sie sämtliche Stadt- und Regionalbusse, Straßenbahnen und Nahverkehrszüge (Regionalexpress, Regionalbahn, S-Bahn) in den jeweils von Ihnen gelösten Gültigkeitsbereichen nutzen, die Sie Ihrer Fahrkarte und dem RNN-Wabenplan entnehmen können. Bei Ruftaxis ist jeweils in den Fahrplänen vermerkt, ob der RNN-Verbundtarif gilt. Auf Fähren gilt - bis auf die im Bereich Kooperationstarif beschriebene Fährkooperation – der RNN-Tarif nicht.
Mit den Fahrkarten des RMV/RNN-Übergangstarif können Sie sämtliche Stadt-, Regional- und Expressbuslinien sowie sämtliche Straßen- und U-Bahnen sowie Nahverkehrszüge (Regionalexpress, Regionalbahn, S-Bahn) in den von Ihnen gelösten Gültigkeitsbereichen nutzen, die aus dem Tarifgebietsplan des RMV/RNN-Übergangstarif (siehe Kooperationstarif) hervorgehen.
Tarifbestimmungen
Alle Angaben zu RNN-Fahrkarten auf den Internetseiten des RNN und in den Tarifbroschüren dienen der unverbindlichen Beschreibung zur allgemeinen Orientierung. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der Originaltext der Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des RNN-Tarifs in der jeweils aktuellen Fassung, den Sie nachfolgend als PDF-Datei finden oder im Bereich Download > Tarifbroschüren bei uns bestellen können.
Für den RMV/RNN-Übergangstarif sind die Tarifbestimmungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) maßgebend. Diese finden Sie auf RMV-Internetseite www.rmv.de im Bereich Fahrkarten > Tarifbestimmungen.