Aufgabenträger
Adressen der Aufgabenträger
Nachfolgend finden Sie die Aufgabenträger im Bereich des RNN:

Ref. ÖPNV und Schülerbeförderung
Ernst-Ludwig-Straße 36 · 55232 Alzey
Ansprechpartner: Herr Schray
Tel: 067 31 / 408 30 61
E-Mail: schray.alexander(at)alzey-worms.de
Internet: www.kreis-alzey-worms.de

Schulen / ÖPNV
Salinenstraße 47 · 55543 Bad Kreuznach
Ansprechpartnerin: Frau Bass
Tel: 06 71 / 803 -16 43
E-Mail: regine.bass(at)kreis-badkreuznach.de
Internet: www.kreis-badkreuznach.de

Hochstraße 48 · 55545 Bad Kreuznach
Ansprechpartnerin: Frau Germann
Tel.: 0671 800-753
E-Mail: baerbel.germann@bad-kreuznach.de
Internet: www.bad-kreuznach.de

Rochusallee 2 · 55411 Bingen am Rhein
Ansprechpartner: Herr Beigeordneter Jens Voll
Tel.: 06721 184333
E-Mail: jens.voll@bingen.de
Internet: www.bingen.de

Amt für Schulen und Kultur
Schlossallee 11 · 55765 Birkenfeld
Ansprechpartnerin: Frau Klatt
Tel: 067 82 / 15 - 221
E-Mail: m.klatt(at)landkreis-birkenfeld.de
Internet: www.landkreis-birkenfeld.de

Ordnungs- und Standesamt
-ÖPNV-
Bahnhofstraße 2 · 55218 Ingelheim am Rhein
Ansprechpartnerin: Frau Kessel
Tel.: 06132 / 782-181
E-Mail: kerstin.kessel@ingelheim.de
Internet: www.ingelheim.de

Abteilung Schulen/Gebäudemanagement
Georg-Rückert-Straße 11 · 55218 Ingelheim am Rhein
Ansprechpartner: Herr Christmann
Tel: 061 32 / 787 22 37
E-Mail: christmann.jan(at)mainz-bingen.de
Internet: www.mainz-bingen.de

Amt für Verkehrswesen
Zitadelle Bau B · 55131 Mainz
Ansprechpartner: Herr Kron
Tel: 061 31 / 12 33 85
E-Mail: christian.kron(at)stadt.mainz.de
Internet: www.mainz.de

Marktplatz 2 · 67547 Worms
Ansprechpartner: Herr Beigeordneter Timo Horst
Tel.: 06241 / 85 310 20
E-Mail: timo.horst@worms.de
Internet: www.worms.de/neu-de

Postfach 1611 · 55209 Ingelheim am Rhein
Verbandsvorsteherin: Landrätin
Dorothea Schäfer (Landkreis Mainz-Bingen)
Tel: 0 61 32 / 78 96 0
Fax: 0 61 32 / 78 96 29
Internet: www.zrnn.de

Bahnhofstraße 1 - Hauptbahnhof · 67655 Kaiserslautern
Postanschrift: Postfach 1907 · 67607 Kaiserslautern
Tel: 06 31 / 36 65 90
Fax: 06 31 / 366 59 20
E-Mail: info@zoepnv-sued.de
Internet: www.zspnv-sued.de
Vergabeverfahren ZRNN
Die Informationen zu Vergabeverfahren des Zweckverband Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund KöR finden Sie auf der Seite
www.rnn.info/ueber-den-rnn/vergabeverfahren
Nahverkehrspläne
Der regionale Nahverkehrsplan legt ein Anforderungsprofil für den ÖPNV im RNN-Verbundgebiet fest. Als Rahmenplan setzt er damit erstmals verbundweit Mindeststandards für die Haltestellen- und Fahrzeugausstattung, die Haltestellendichte und die Verbindungshäufigkeiten. Und er bildet die Klammer für die ebenfalls parallel aufgestellten Teil-Nahverkehrspläne der einzelnen Kreise und Mittelstädte. Die Teil-Nahverkehrspläne konkretisieren die Anforderungen für den lokalen Bereich.
Nahverkehrspläne ZRNN 2019/2025
Die aktuell gültigen Nahverkehrspläne im RNN wurden zwischen 2014 und 2017 beschlossen und sollen gemäß Nahverkehrsgesetz nach 5 Jahren fortgeschrieben werden. Die 2. Fortschreibung des regionalen Nahverkehrsplan des ZRNN sowie der lokalen Nahverkehrspläne der Landkreise Bad Kreuznach, Birkenfeld und Mainz-Bingen sowie der Städte Bad Kreuznach, Bingen und Ingelheim wurden nach dem Beschluss der Zweckverbandsversammlung des ZRNN und der Beauftragung durch die Gebietskörperschaften im Jahr 2019 an das Planungsbüro PTV vergeben. Die Kosten der lokalen Nahverkehrspläne werden gemäß Angebot von den jeweiligen Gebietskörperschaften getragen. PTV plant, die Nahverkehrspläne noch in diesem Jahr zur Abrechnung zu bringen.
In den Nahverkehrsplänen wurde auf Basis der Vorgaben der Gebietskörperschaften eine Mängelanalyse des 2022 umgesetzten ÖPNV-Konzeptes durchgeführt. Ebenfalls wurden eine Kategorisierung und Priorisierung des barrierefreien Ausbaus von Haltestellen auf Basis der Vorgaben des PBefG durchgeführt. In 2024/2025 wurden die Träger öffentlicher Belange im Beteiligungsverfahren angehört.
Da die Linienbündelung Teil der Nahverkehrspläne ist, muss in den Gebietskörperschaften sowohl der/die jeweiligen lokalen Nahverkehrspläne als auch der regionale Nahverkehrsplan des ZRNN beschlossen werden.
Aufgrund verschiedener Einflüsse kam es im Erstellungsprozess zu Verzögerungen; insbesondere durch die arbeitstechnische Priorisierung der praktischen Umsetzung des ÖPNV-Konzeptes und durch Neukonstituierung bzw. Neuwahl der Gremien.
Hier im Anschluss befinden sich die einzelnen Planentwürfe zur Ansicht und ggf. zum Download.
Nahverkehrspläne ZRNN 2014/2015
Die im Zweckverband Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (ZRNN) zusammengeschlossenen Landkreise Mainz-Bingen, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Alzey-Worms und die Stadt Mainz haben auf der Sitzung des Zweckverbands am 19. November 2014 in Ingelheim den Regionalen ZRNN-Nahverkehrsplan Fortschreibung 2014 beschlossen.
Der Regionale Nahverkehrsplan legt ein Anforderungsprofil für den ÖPNV im RNN-Verbundgebiet fest und hat eine Linienbündelung für den Bereich der Landkreise Birkenfeld, Bad Kreuznach und Mainz-Bingen vorgenommen. Als Rahmenplan setzt er damit verbundweit Mindeststandards für die Haltestellen- und Fahrzeugausstattung, die Haltestellendichte und die Verbindungshäufigkeiten. Und er bildet die Klammer für die ebenfalls parallel aufgestellten Teil-Nahverkehrspläne der einzelnen Kreise und Mittelstädte. Die Teil-Nahverkehrspläne konkretisieren die Anforderungen für den lokalen Bereich.
Sie werden für die Landkreise Bad Kreuznach, Birkenfeld, Mainz-Bingen sowie für die Städte Bad Kreuznach, Bingen, Idar-Oberstein und Ingelheim erstellt und in den Gremien der jeweiligen Gebietskörperschaft im Nachgang zum Rahmen-NVP beschlossen.
Die bisher beschlossenen Nahverkehrspläne Fortschreibung 2014 sind nachfolgend zu finden.
ÖPNV-Konzept ZRNN
Nachfolgend finden Sie die Informationen zum ÖPNV-Konzept im Gebiet des Zweckverband Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (ZRNN).
Start Erarbeitung ÖPNV-Konzept ZRNN
Gemeinsame Pressemitteilung vom 9. August 2016 vom:
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Zweckverband Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund KöR
- Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd
zum ÖPNV-Konzept für das Gebiet des Zweckverbands Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (ZRNN).
Der Zweckverband Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (ZRNN), in dem die Landkreise Birkenfeld, Bad Kreuznach, Mainz-Bingen und Alzey-Worms sowie die Stadt Mainz zusammengeschlossen sind, hat gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und dem Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd die Erarbeitung eines ÖPNV-Konzeptes für das Gebiet des ZRNN vergeben. Ziel des Planungsprojektes ist, den erfolgreichen Rheinland-Pfalz-Takt im Schienenverkehr auf die Busverkehre auszuweiten und auf diese Weise mehr Kunden für den öffentlichen Nahverkehr zu gewinnen. Mit dem Projekt soll im Wesentlichen
- ein neu verknüpftes hierarchisches Busnetz aus regionalen und lokalen Linien entstehen
- die dauerhafte Wirtschaftlichkeit der Busverkehre durch Angebotsorientierung auf den Hauptlinien und ergänzenden Einsatz bedarfsgesteuerter Bedienung sichergestellt werden
- und eine verstärkte Einbindung touristischer Ziele in den ÖPNV erfolgen.
Das beauftragte Planungsbüro IGDB aus Dreieich hat zuvor bereits das ÖPNV-Konzept Nord für das nördliche Rheinland-Pfalz erarbeitet, das sich bereits in der Umsetzung befindet. Somit ist gewährleistet, dass nunmehr im unmittelbar benachbarten RNN-Gebiet nach derselben Methodik verfahren wird.
Anlässlich des jüngst stattgefundenen Auftaktgesprächs der Auftraggeber mit dem Gutachter sind eine Reihe planerischer Vorgaben verabschiedet worden, wonach die Neukonzeption des ÖPNV losgelöst von den bestehenden Verkehren erfolgen wird. Im Ergebnis ist vorgesehen, alle Orte im ZRNN vertaktet mit einem abgestuften Verkehrsangebot aus Bahnlinien, Buslinien und auch Bedarfsverkehren mit attraktiven Fahrzeiten anzubinden. Unter dem Aspekt einer verstärkten Einbindung touristischer Ziele in den ÖPNV wird die bereits vorliegende Mobilitätsstudie zur Nationalparkerschließung in das Planungsprojekt einbezogen werden.
Im Rahmen des neuen Hauptliniennetzes werden erstmals auch die Grundzentren einbezogen. Hierdurch ergibt sich ein deutlich dichteres Hauptnetz als heute.
Für die entsprechenden Verkehre sind im Wesentlichen folgende Bedienstandards vorgesehen:
- angebotsorientierte Fahrplangestaltung
- Bedienung an allen Wochentagen
- Taktverkehr, ggf. mit zusätzlichen Verstärkerfahrten
- kurze Reisezeiten durch direkte Linienführungen
- systematische Verknüpfung Schiene/Bus und Bus/Bus mit Anschlusssicherung an den Netzknoten
Aufbauend auf dem Entwurf für ein neues Hauptliniennetz erfolgen dann die Planungen für das Ergänzungsnetz. Hier sind im Wesentlichen die nachstehenden Bedienstandards vorgesehen:
- bedarfsorientierte Fahrplangestaltung
- Bedienung an Werktagen
- bedarfsgesteuerte Angebotsformen in besonders nachfrageschwachen Räumen und/oder zu nachfrageschwachen Zeiten
Im Zuge mehrerer Planungsdurchläufe werden die jeweiligen Entwürfe des neuen Busliniennetzes mit Linientyp, Linienführung, Fahrplan (oder Fahrzeiten), Anschlüssen und Bedienungsumfang den betroffenen Städten und Landkreisen zur Abstimmung vorgelegt. Dabei gilt es, aus den Vorschlägen für die künftige (Bus-) Bedienung im Lichte der jeweils kalkulierten Kosten eine Optimierung vorzunehmen, so dass mit begrenzten Finanzmitteln ein möglichst gutes ÖPNV-Angebot erreicht wird.
Das Projekt dauert vsl. bis Mitte 2018. Die Umsetzung des ÖPNV-Konzepts ist schrittweise insbesondere bei der Vergabe der im Regionalen Nahverkehrsplan des ZRNN definierten Buslinienbündeln vorgesehen. Die Linienbündel stellen eine räumliche und bezüglich ihrer Konzessionslaufzeit zeitliche Zusammenfassung der bisherigen Buslinien dar, die im Rahmen des neuen ÖPNV-Konzepts neu überplant und dann europaweit ausgeschrieben werden.
Ansprechpartner bei Rückfragen zum Pressetext:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Susanne Keeding
55116 Mainz
Zweckverband Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund KöR
Öffentlichkeitsarbeit, Heiko M. Ebert
55218 Ingelheim
Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd
Stellv. Verbandsdirektor Gunther Enke
67655 Kaiserslautern
Weiterführende Informationen
ÖPNV-Konzept Rheinland-Pfalz Nord - Vorträge beim Deutschen Nahverkehrstag 2016 (siehe dort unter ÖPNV-Konzept Rheinland-Pfalz):
www.deutschernahverkehrstag.de/archiv/programm2016/
Mobilitätsstudie Nationalpark Hunsrück-Hochwald
Gesamtbericht nach EU-VO 1370/2007
Informationen zum Thema Gesamtbericht nach EU-VO 1370/2007 seitens des Zweckverband Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (ZRNN) finden Sie hier. Der ZRNN ist selbst kein ÖPNV- oder SPNV-Aufgabenträger. Gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen des ZRNN bestehen lediglich aufgrund der allgemeinen Vorschrift zum einheitlichen Verbundtarif im gesamten RNN-Verbundgebiet.
Die Berichterstattung des ZRNN-Verbandsmitglied Landeshauptstadt Mainz erfolgt im Rahmen des Beteiligungsberichts der Stadt Mainz. Die Beteiligungsberichte Mainz - mit dem Gesamtbericht im Anhang finden Sie unter: http://www.mainz.de/beteiligungsbericht
Die Berichterstattung des ZRNN-Verbandsmitglied Kreis Alzey-Worms erfolgt im Rahmen des Gesamtberichts des VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar), da der Kreis Alzey-Worms Mitglied in beiden Verkehrsverbünden ist. Den VRN-Gesamtbericht finden Sie unter https://www.vrn.de/verbund/zrn/gesamtberichte/index.html
Die Berichterstattung über den SPNV und die BusRegioLinien 230, 240, 260, 330, 640, 650, 660 und 920 erfolgt im Rahmen des Gesamtberichts des für diese Verkehre zuständigen Aufgabenträgers Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd. Der Gesamtbericht ist zu finden unter https://www.zspnv-sued.de/rechtsgrundlagen
Satzungen
Allgemeine Vorschrift:
Satzung über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif gemäß Beschlussfassung der ZRNN-Verbandsversammlung vom 19.03.2024:
aV Allgemeine Vorschrift Satzung im Verkehrsverbund RNN (Beschluss: 19.03.2024 - Stand 01.07.2025)
Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif als Höchsttarif für alle Fahrgäste im Verkehrsverbund RNN gemäß Beschlussfassung der ZRNN-Verbandsversammlung vom 16.11.2020:
aV Allgemeine Vorschrift Satzung im Verkehrsverbund RNN (Beschluss 16.11.2020 - Stand 22.02.2021)
Anlagen 1 bis 6 zur allgemeinen Vorschrift im Verkehrsverbund RNN (Stand 23.03.2021)
aV Anlagen 1 bis 6 zur allgemeinen Vorschrift im Verkehrsverbund RNN (Stand 31.03.2023)
Impressum für diese Seite
Zweckverband Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund –
Körperschaft des öffentlichen Rechts (ZRNN KöR)
Bahnhofstraße 2
55218 Ingelheim am Rhein
Tel: 061 32 - 78 96-0
Fax: 061 32 - 78 96-29
Stv. Vorsitzende des Aufsichtsrats: Beigeordnete Janina Steinkrüger und Landrat Heiko Sippel (jeweils einzelvertretungsberechtigt)
Geschäftsführerin: Silke Meyer
Internetseite: www.zrnn.de
