Aufgabenträger

Adressen der Aufgabenträger

Nachfolgend finden Sie die Aufgabenträger im Bereich des RNN:

Kreisverwaltung Alzey-Worms
Kreisverwaltung Alzey-Worms

Ref. ÖPNV und Schülerbeförderung
Ernst-Ludwig-Straße 36 · 55232 Alzey
Ansprechpartner: Herr Schray
Tel: 067 31 / 408 30 61
E-Mail: schray.alexander(at)alzey-worms.de
Internet: www.kreis-alzey-worms.de

Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Kreisverwaltung Bad Kreuznach

Schulen / ÖPNV
Salinenstraße 47 · 55543 Bad Kreuznach
Ansprechpartnerin: Frau Bass
Tel: 06 71 / 803 -16 43
E-Mail: regine.bass(at)kreis-badkreuznach.de
Internet: www.kreis-badkreuznach.de

Stadtverwaltung Bad Kreuznach
Stadtverwaltung Bad Kreuznach

Hochstraße 48 · 55545 Bad Kreuznach

Ansprechpartnerin: Frau Germann
Tel.: 0671 800-753
E-Mail: baerbel.germann@bad-kreuznach.de
Internet: www.bad-kreuznach.de

Stadtverwaltung Bingen
Stadtverwaltung Bingen

Rochusallee 2 · 55411 Bingen am Rhein

Ansprechpartner: Herr Beigeordneter Jens Voll
Tel.: 06721 184333
E-Mail: jens.voll@bingen.de
Internet: www.bingen.de

Kreisverwaltung Birkenfeld
Kreisverwaltung Birkenfeld

Amt für Schulen und Kultur
Schlossallee 11 · 55765 Birkenfeld
Ansprechpartnerin: Frau Klatt
Tel: 067 82 / 15 - 221
E-Mail: m.klatt(at)landkreis-birkenfeld.de
Internet: www.landkreis-birkenfeld.de

Stadtverwaltung Ingelheim
Stadtverwaltung Ingelheim

Ordnungs- und Standesamt
-ÖPNV-
Bahnhofstraße 2 · 55218 Ingelheim am Rhein

Ansprechpartnerin: Frau Kessel
Tel.: 06132 / 782-181
E-Mail: kerstin.kessel@ingelheim.de
Internet: www.ingelheim.de

Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Abteilung Schulen/Gebäudemanagement
Georg-Rückert-Straße 11 · 55218 Ingelheim am Rhein

Ansprechpartner: Herr Christmann
Tel: 061 32 / 787 22 37
E-Mail: christmann.jan(at)mainz-bingen.de
Internet: www.mainz-bingen.de

Landeshauptstadt Mainz
Landeshauptstadt Mainz

Amt für Verkehrswesen
Zitadelle Bau B · 55131 Mainz

Ansprechpartner: Herr Kron
Tel: 061 31 / 12 33 85
E-Mail: christian.kron(at)stadt.mainz.de
Internet: www.mainz.de

Stadtverwaltung Worms
Stadtverwaltung Worms

Marktplatz 2 · 67547 Worms

Ansprechpartner: Herr Beigeordneter Timo Horst
Tel.: 06241 / 85 310 20
E-Mail: timo.horst@worms.de
Internet: www.worms.de/neu-de

ZRNN Zweckverband Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund KöR
ZRNN Zweckverband Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund KöR

Postfach 1611 · 55209 Ingelheim am Rhein
Verbandsvorsteherin: Landrätin
Dorothea Schäfer (Landkreis Mainz-Bingen)
Tel:  0 61 32 / 78 96 0
Fax: 0 61 32 / 78 96 29
Internet: www.zrnn.de

Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZÖPNV Süd)
Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZÖPNV Süd)

Bahnhofstraße 1 - Hauptbahnhof · 67655 Kaiserslautern
Postanschrift: Postfach 1907 · 67607 Kaiserslautern
Tel: 06 31 / 36 65 90
Fax: 06 31 / 366 59 20
E-Mail: info@zoepnv-sued.de
Internet: www.zspnv-sued.de

Vergabeverfahren ZRNN

Die Informationen zu Vergabeverfahren des Zweckverband Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund KöR finden Sie auf der Seite

www.rnn.info/ueber-den-rnn/vergabeverfahren

 

Nahverkehrspläne

Nachfolgend finden Sie die Informationen zum regionalen sowie den lokalen Nahverkehrsplänen im RNN-Verbundgebiet und soweit vorliegend auch als PDF-Datei zum Download.

Nahverkehrspläne ZRNN 2014/2015

Die im Zweckverband Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (ZRNN) zusammengeschlossenen Landkreise Mainz-Bingen, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Alzey-Worms und die Stadt Mainz haben auf der Sitzung des Zweckverbands am 19. November 2014 in Ingelheim den Regionalen ZRNN-Nahverkehrsplan Fortschreibung 2014 beschlossen.

Der Regionale Nahverkehrsplan legt ein Anforderungsprofil für den ÖPNV im RNN-Verbundgebiet fest und hat eine Linienbündelung für den Bereich der Landkreise Birkenfeld, Bad Kreuznach und Mainz-Bingen vorgenommen. Als Rahmenplan setzt er damit verbundweit Mindeststandards für die Haltestellen- und Fahrzeugausstattung, die Haltestellendichte und die Verbindungshäufigkeiten. Und er bildet die Klammer für die ebenfalls parallel aufgestellten Teil-Nahverkehrspläne der einzelnen Kreise und Mittelstädte. Die Teil-Nahverkehrspläne konkretisieren die Anforderungen für den lokalen Bereich.

Sie werden für die Landkreise Bad Kreuznach, Birkenfeld, Mainz-Bingen sowie für die Städte Bad Kreuznach, Bingen, Idar-Oberstein und Ingelheim erstellt und in den Gremien der jeweiligen Gebietskörperschaft im Nachgang zum Rahmen-NVP beschlossen.

Die bisher beschlossenen Nahverkehrspläne Fortschreibung 2014 sind nachfolgend zu finden.

Nahverkehrspläne ZRNN 2009/2010

Die im Zweckverband Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (ZRNN) zusammengeschlossenen Landkreise Mainz-Bingen, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Alzey-Worms und die Stadt Mainz haben auf der Sitzung des Zweckverbands am 26. November 2008 in Ingelheim den ersten gemeinsamen ZRNN-Nahverkehrsplan beschlossen.

Der regionale Nahverkehrsplan legt ein Anforderungsprofil für den ÖPNV im RNN-Verbundgebiet fest. Als Rahmenplan setzt er damit erstmals verbundweit Mindeststandards für die Haltestellen- und Fahrzeugausstattung, die Haltestellendichte und die Verbindungshäufigkeiten. Und er bildet die Klammer für die ebenfalls parallel aufgestellten Teil-Nahverkehrspläne der einzelnen Kreise und Mittelstädte. Die Teil-Nahverkehrspläne konkretisieren die Anforderungen für den lokalen Bereich.

Sie werden für die Landkreise Bad Kreuznach, Birkenfeld, Mainz-Bingen sowie für die Städte Bad Kreuznach, Bingen, Idar-Oberstein und Ingelheim erstellt und in den Gremien der jeweiligen Gebietskörperschaft im Nachgang zum Rahmen-NVP beschlossen. Die Grundsätze des Anforderungsprofils orientieren sich am Nahverkehrsplan Alzey-Worms im Hinblick auf verbundweit einheitliche Maßstäbe, denn der Landkreis Alzey-Worms hat bereits 2005 seinen Nahverkehrsplan aufgestellt. Eine dieser Forderungen ist z.B., dass alle Mittelzentren innerhalb von 45 Minuten möglichst umsteigefrei oder maximal einem Umstieg zu erreichen sein sollen. Für die im Raumordnungsplan festgelegten Mittelzentren wurde daher vom beauftragen Gutachter „Planung Transport Verkehr (ptv)“ aus Karlsruhe die Erreichbarkeit aus allen zugeordneten Orten geprüft und Mängel aufgezeigt. Anhand der aufgestellten Kriterien wurden auch Bereiche ermittelt, die zu weit von der nächsten Bus- oder Bahnhaltestelle entfernt liegen und Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen, um dieses zu ändern. Die derzeitigen gesamten Verkehrsströme (ÖPNV und Autoverkehr) wurden in drei Verbindungs-Klassen eingeordnet. Die für jede Verbindungsklasse festgelegten Mindest-Verbindungshäufigkeiten je Tageszeit und Tag wurden dann auf die Umsetzung anhand des aktuellen ÖPNV-Angebots überprüft. Als einziger regionaler (kreisübergreifender) Mangel wurde die fehlende Direktverbindung Ingelheim – Wiesbaden festgestellt. Zielsetzung ist es die festgestellten Mängel innerhalb der Laufzeit des NVP von 2008 bis 2013 abzustellen.

Für die Fahrzeugausstattung wurde festgelegt, dass bei Neuanschaffungen diese behindertengerecht sein muß, z.B. durch Anschaffung niederfluriger Busse. Zur Verbesserung der Anschlusssicherheit sollen in den nächsten Jahren an Umsteigeanlage Bahn/Bus, wie Ingelheim oder Bad Kreuznach, Kunden-Informationssysteme eingerichtet werden. In den Aussagen des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehrs Rheinland-Pfalz Süd zur Entwicklung des Schienenverkehrs in Rheinhessen-Nahe sind die Anregungen des ZRNN mit eingeflossen. Basis dafür bildet das Konzept Rheinland-Pfalz-Takt 2015, das neben einem ausgeweiteten Netz von Regional-Express-Linien, Verdichtung von Takten auch die Reaktivierung der Bahnstrecke nach Baumholder vorsieht.

Die Verkehrsunternehmen wurden bei einzelnen Sitzungen des begleitenden Arbeitskreis der Gebietskörperschaften hinzugezogen. Gemeinden, Verbände und sonstige Interessensgruppen, also insgesamt 191 Institutionen wurden im Beteiligungsverfahren angeschrieben. Von 50 Institutionen gab es Rückmeldungen, davon haben 11 Änderungsvorschläge zu Inhalten des gemeinsamen Nahverkehrsplanes unterbreitet, die zum Teil auch in die vorliegende Fassung aufgenommen wurden.

ÖPNV-Konzept ZRNN

Nachfolgend finden Sie die Informationen zum ÖPNV-Konzept im Gebiet des Zweckverband Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (ZRNN).

Start Erarbeitung ÖPNV-Konzept ZRNN

Gemeinsame Pressemitteilung vom 9. August 2016 vom:

  • Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
  • Zweckverband Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund KöR
  • Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd


zum ÖPNV-Konzept für das Gebiet des Zweckverbands Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (ZRNN).

Der Zweckverband Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (ZRNN), in dem die Landkreise Birkenfeld, Bad Kreuznach, Mainz-Bingen und Alzey-Worms sowie die Stadt Mainz zusammengeschlossen sind, hat gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau und dem Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd die Erarbeitung eines ÖPNV-Konzeptes für das Gebiet des ZRNN vergeben. Ziel des Planungsprojektes ist, den erfolgreichen Rheinland-Pfalz-Takt im Schienenverkehr auf die Busverkehre auszuweiten und auf diese Weise mehr Kunden für den öffentlichen Nahverkehr zu gewinnen. Mit dem Projekt soll im Wesentlichen

  • ein neu verknüpftes hierarchisches Busnetz aus regionalen und lokalen Linien entstehen
  • die dauerhafte Wirtschaftlichkeit der Busverkehre durch Angebotsorientierung auf den Hauptlinien und ergänzenden Einsatz bedarfsgesteuerter Bedienung sichergestellt werden
  • und eine verstärkte Einbindung touristischer Ziele in den ÖPNV erfolgen.

Das beauftragte Planungsbüro IGDB aus Dreieich hat zuvor bereits das ÖPNV-Konzept Nord für das nördliche Rheinland-Pfalz erarbeitet, das sich bereits in der Umsetzung befindet. Somit ist gewährleistet, dass nunmehr im unmittelbar benachbarten RNN-Gebiet nach derselben Methodik verfahren wird.

Anlässlich des jüngst stattgefundenen Auftaktgesprächs der Auftraggeber mit dem Gutachter sind eine Reihe planerischer Vorgaben verabschiedet worden, wonach die Neukonzeption des ÖPNV losgelöst von den bestehenden Verkehren erfolgen wird. Im Ergebnis ist vorgesehen, alle Orte im ZRNN vertaktet mit einem abgestuften Verkehrsangebot aus Bahnlinien, Buslinien und auch Bedarfsverkehren mit attraktiven Fahrzeiten anzubinden. Unter dem Aspekt einer verstärkten Einbindung touristischer Ziele in den ÖPNV wird die bereits vorliegende Mobilitätsstudie zur Nationalparkerschließung in das Planungsprojekt einbezogen werden.

Im Rahmen des neuen Hauptliniennetzes werden erstmals auch die Grundzentren einbezogen. Hierdurch ergibt sich ein deutlich dichteres Hauptnetz als heute.

Für die entsprechenden Verkehre sind im Wesentlichen folgende Bedienstandards vorgesehen:

  • angebotsorientierte Fahrplangestaltung
  • Bedienung an allen Wochentagen
  • Taktverkehr, ggf. mit zusätzlichen Verstärkerfahrten
  • kurze Reisezeiten durch direkte Linienführungen
  • systematische Verknüpfung Schiene/Bus und Bus/Bus mit Anschlusssicherung an den Netzknoten

Aufbauend auf dem Entwurf für ein neues Hauptliniennetz erfolgen dann die Planungen für das Ergänzungsnetz. Hier sind im Wesentlichen die nachstehenden Bedienstandards vorgesehen:

  • bedarfsorientierte Fahrplangestaltung
  • Bedienung an Werktagen
  • bedarfsgesteuerte Angebotsformen in besonders nachfrageschwachen Räumen und/oder zu nachfrageschwachen Zeiten

Im Zuge mehrerer Planungsdurchläufe werden die jeweiligen Entwürfe des neuen Busliniennetzes mit Linientyp, Linienführung, Fahrplan (oder Fahrzeiten), Anschlüssen und Bedienungsumfang den betroffenen Städten und Landkreisen zur Abstimmung vorgelegt. Dabei gilt es, aus den Vorschlägen für die künftige (Bus-) Bedienung im Lichte der jeweils kalkulierten Kosten eine Optimierung vorzunehmen, so dass mit begrenzten Finanzmitteln ein möglichst gutes ÖPNV-Angebot erreicht wird.

Das Projekt dauert vsl. bis Mitte 2018. Die Umsetzung des ÖPNV-Konzepts ist schrittweise insbesondere bei der Vergabe der im Regionalen Nahverkehrsplan des ZRNN definierten Buslinienbündeln vorgesehen. Die Linienbündel stellen eine räumliche und bezüglich ihrer Konzessionslaufzeit zeitliche Zusammenfassung der bisherigen Buslinien dar, die im Rahmen des neuen ÖPNV-Konzepts neu überplant und dann europaweit ausgeschrieben werden.

Ansprechpartner bei Rückfragen zum Pressetext:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Susanne Keeding
55116 Mainz

Zweckverband Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund KöR
Öffentlichkeitsarbeit, Heiko M. Ebert
55218 Ingelheim

Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd
Stellv. Verbandsdirektor Gunther Enke
67655 Kaiserslautern
 

Weiterführende Informationen

ÖPNV-Konzept Rheinland-Pfalz Nord - Vorträge beim Deutschen Nahverkehrstag 2016 (siehe dort unter ÖPNV-Konzept Rheinland-Pfalz):
www.deutschernahverkehrstag.de/archiv/programm2016/

Mobilitätsstudie Nationalpark Hunsrück-Hochwald

fs.nlphh.de/trefferanzeige?cmd=doShowDocument&docuuid=9661B3DB-2E8B-45A8-A7B3-FE6B0C89A5B5&plugid=/ingrid-group:igc-nlphh#

 

Gesamtbericht nach EU-VO 1370/2007

Informationen zum Thema Gesamtbericht nach EU-VO 1370/2007 seitens des Zweckverband Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (ZRNN) finden Sie hier. Der ZRNN ist selbst kein ÖPNV- oder SPNV-Aufgabenträger. Gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen des ZRNN bestehen lediglich aufgrund der allgemeinen Vorschrift zum einheitlichen Verbundtarif im gesamten RNN-Verbundgebiet.

Die Berichterstattung des ZRNN-Verbandsmitglied Landeshauptstadt Mainz erfolgt im Rahmen des Beteiligungsberichts der Stadt Mainz. Die Beteiligungsberichte Mainz - mit dem Gesamtbericht im Anhang finden Sie unter: http://www.mainz.de/beteiligungsbericht

Die Berichterstattung des ZRNN-Verbandsmitglied Kreis Alzey-Worms erfolgt im Rahmen des Gesamtberichts des VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar), da der Kreis Alzey-Worms Mitglied in beiden Verkehrsverbünden ist. Den VRN-Gesamtbericht finden Sie unter https://www.vrn.de/verbund/zrn/gesamtberichte/index.html

Die Berichterstattung über den SPNV und die BusRegioLinien 230, 240, 260, 330, 640, 650, 660 und 920 erfolgt im Rahmen des Gesamtberichts des für diese Verkehre zuständigen Aufgabenträgers Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd. Der Gesamtbericht ist zu finden unter https://www.zspnv-sued.de/rechtsgrundlagen

 

Satzungen

Allgemeine Vorschrift:

Satzung über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif gemäß Beschlussfassung der ZRNN-Verbandsversammlung vom 19.09.2023:
aV Allgemeine Vorschrift Satzung im Verkehrsverbund RNN (Beschluss: 19.09.2023 - Stand 13.12.2023)

Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif als Höchsttarif für alle Fahrgäste im Verkehrsverbund RNN gemäß Beschlussfassung der ZRNN-Verbandsversammlung vom 16.11.2020:
aV Allgemeine Vorschrift Satzung im Verkehrsverbund RNN (Beschluss 16.11.2020 - Stand 22.02.2021)

Anlagen 1 bis 6 zur allgemeinen Vorschrift im Verkehrsverbund RNN (Stand 23.03.2021)

aV Anlagen 1 bis 6 zur allgemeinen Vorschrift im Verkehrsverbund RNN (Stand 31.03.2023)

Impressum für diese Seite

Zweckverband Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund –
Körperschaft des öffentlichen Rechts (ZRNN KöR)
Bahnhofstraße 2
55218 Ingelheim am Rhein

Tel:  061 32 - 78 96-0
Fax: 061 32 - 78 96-29

Verbandsvorsteherin: Landrätin Dorothea Schäfer
Geschäftsführerin: Silke Meyer
Internetseite: www.zrnn.de